Ohne Kostenrisiko in die Berge

Egal ob beim Skifahren, beim Bergwandern oder beim Mountainbiken, wer in den Bergen unterwegs ist, trägt im Falle eines Unfalles ein hohes Kostenrisiko – es sei denn, es besteht eine entsprechende Versicherungspolice, die auch die Kosten für eine Bergrettung trägt.

27.3.2017 (verpd) Jedes Jahr hat die Bergrettung in Deutschland, Österreich und Schweiz mehrere Tausend Einsätze, um Verunfallte oder Erkrankte zu bergen, aber auch um Vermisste, beispielsweise nach einem Lawinenabgang oder weil sie sich verirrt haben, zu suchen. Was jedoch viele Bergbegeisterte nicht wissen: Es werden nicht alle Bergungs- und Rettungseinsatzkosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für die nicht übernommenen Kosten muss dann der Gerettete selbst aufkommen – es sei denn, er hat einen entsprechenden Versicherungsschutz.

Es kommt bei einer Bergrettung auf den Grund und auch auf die zur Rettung notwendigen Transportmittel an, ob die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden oder ob der Gerettete diese selbst zu zahlen hat. Zudem hängt die Kostenübernahme entscheidend auch davon ab, ob die Rettung oder Bergung aus den Bergen im In- oder Ausland notwendig ist.

In Deutschland gibt es für die Bergrettung und Bergung zwischen den Leistungserbringern wie der Bergwacht und den gesetzlichen Krankenkassen gesetzliche oder auch vertragliche Regelungen, wer die Kosten trägt. Grundsätzlich ist es hinsichtlich der Kostenübernahme durch die GKV wichtig, ob eine Rettung oder eine Bergung notwendig ist.

Wenn Rettung …

Unter Rettung versteht man, wenn ein Verunfallter oder Erkrankter aus medizinischen Gründen mit einem Transportmittel wie Rettungswagen oder Rettungshubschrauber befördert werden muss, um beispielsweise ins nächste Krankenhaus gebracht werden zu können.

Unter den Begriff Rettung fällt außerdem, wenn der Verletzte nur mit einem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen transportiert werden kann, um seine Gesundheit nicht weiter zu gefährden.

Hierzulande werden alle anfallenden Rettungskosten, unabhängig davon, ob ein Krankenwagen oder ein Hubschrauber zur Rettung benötigt wird, gewöhnlich von der GKV übernommen.

... oder Bergung notwendig ist

Anders jedoch, wenn ein Hubschraubereinsatz nur deshalb erforderlich ist, weil sich der Betroffene in einem unwegsamen Gelände befindet und deswegen nicht mit dem Rettungswagen oder einem anderen Rettungsmittel geholt werden kann – in diesem Fall handelt es sich um eine Bergung.

Üblicherweise beteiligen sich die Krankenkassen zwar auch an Bergungskosten, allerdings ist die Höhe der Kostenbeteiligung davon abhängig, welches Transportmittel tatsächlich medizinisch und welches nur aufgrund der Geländeart, in welchem sich der zu Rettende befindet, notwendig ist.

Ist ein Hubschraubereinsatz nur deshalb notwendig, weil der Verletzte sich in einem nicht befahrbaren Gelände befindet, aus medizinischen Gründen jedoch ein Krankenwagen ausreichend wäre, muss der Gerettete damit rechnen, die Kosten für den Einsatz des Hubschraubers anteilig selbst zu tragen. Kosten für die Suche von vermissten Personen, beispielsweise, weil sie sich verlaufen haben oder bei einem Lawinenabgang vermutlich verschüttet wurden, muss der Gerettete in der Regel selbst tragen.

Teure Rettung und Bergung im Ausland …

Die Kostenübernahme durch die GKV hängt aber auch davon ab, in welchem Land eine Rettung oder Bergung notwendig war. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann durch zwischenstaatliche Abkommen auch in EU-Ländern und in der Schweiz mit einer Kostenübernahme bei einer notwendigen Bergrettung oder Bergung rechnen.

Allerdings, und das ist in vielen Ländern besonders wichtig, richtet sich der Kostenersatz nach dem dort geltenden Landesrecht.

Was diesbezüglich gilt, steht unter anderem in den im Webportal des GKV-Spitzenverbandes herunterladbaren Urlaubermerkblättern zu den verschiedenen Ländern. Unter anderen geht aus allen Merkblättern hervor, dass ein Anspruch darauf, dass die GKV die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland übernimmt, grundsätzlich nicht besteht.

… beispielsweise in Österreich und in der Schweiz

Doch es gibt noch andere Kostenrisiken in unseren angrenzenden Alpenländern. Im Merkblatt für Urlauber in Österreich ist unter anderem zu lesen: „… die Übernahme von Bergungskosten und Kosten für die Beförderung bis ins Tal (Flugrettung) bei Unfällen in den Bergen ist grundsätzlich nicht möglich, da die österreichischen Rechtsvorschriften dies ausschließen.“ Dies gilt im Übrigen nicht nur für die Bergung und den Transport mit dem Hubschrauber, sondern auch mit dem Akia oder Schneemobil.

Eine andere Regelung gilt in der Schweiz: Hier wird auch im Falle einer Rettung, selbst bei einem medizinisch unbedingt notwendigen Hubschraubereinsatz, normalerweise nur die Hälfte der Kosten bis maximal 5.000 Schweizer Franken (rund 4.600 Euro) pro Jahr, sofern eine Lebensgefahr besteht, übernommen.

Für Krankentransporte, bei denen keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, werden 50 Prozent und höchstens 500 Schweizer Franken im Jahr übernommen.

Versicherungsschutz im In- und Ausland

Es gibt jedoch private Versicherungslösungen, die einen Kostenschutz bei Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten bieten. So können in vielen privaten Unfallversicherungs-Policen zum Teil optional Bergungs- und Suchkosten, die im In- oder Ausland anfallen, mitversichert werden.

Der GKV-Spitzenverband rät in allen Urlaubermerkblättern den Reisenden generell zum Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Der Grund: Prinzipiell deckt die gesetzliche Krankenversicherung bei einem Auslandsaufenthalt nicht alle Krankheitskosten von den Arzt- über die Klinik- bis hin zu den Bergungs- und Rettungskosten ab.

In einer Auslandsreise-Krankenversicherung können je nach Vertragsvereinbarung jedoch alle im Ausland anfallenden medizinisch notwendigen Kosten wie Arzt-, Klinik-, Rettungs- und Bergungskosten, aber auch Krankenrücktransport-Kosten aus dem Ausland abgesichert werden.