Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Rechten von Mietern befasst, die im Rahmen der Nebenkosten auch einen Anteil an der Wohngebäudeversicherung zu tragen haben.
Wenn das Fahrrad nach dem langen Winter wieder aus dem Keller oder der Garage geholt wird, sollte es gründlich geprüft werden, damit die Verkehrssicherheit gegeben ist.