19.04.2017

Wie aus einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, steigt die Zahl der staatlich geförderten Altersvorsorge in Form von Riester-Rentenverträgen weiter an.

Eine Krankheit oder ein Unfall kann beim Auslandsurlaub zum finanziellen Problem werden, denn wer ausschließlich gesetzlich krankenversichert ist, erhält in anderen Ländern je nach Umstand nur eine anteilige oder gar keine Erstattung der Rettungs-, Krankenhaus- und/oder Arztkosten.