21.04.2017

Gerade im Frühjahr muss man wieder vermehrt mit Straßenschäden wie Schlaglöcher und Risse im Straßenbelag rechnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. erklärt, was Betroffene beachten sollten, wenn sie deswegen verunfallen oder sonst einen Schaden erleiden.

Stirbt ein gesetzlich Rentenversicherter, steht seinem hinterbliebenen Ehepartner im Rahmen der gesetzliche Witwen- oder Witwerrente ein sogenanntes „Sterbevierteljahr“ als eine Art Übergangshilfe zu – doch nur, wenn dies entsprechend beantragt wurde.