Trotz Volljährigkeit bei den Eltern versichert sein

Ist man 18 Jahre alt geworden, sollte man prüfen, inwieweit ein ausreichender Versicherungsschutz für die täglichen Risiken zum Beispiel noch durch eine Absicherung bei den Eltern besteht, da anderenfalls schnell die finanzielle Existenz auf dem Spiel stehen kann.

24.4.2017 (verpd) Mit Erreichen der Volljährigkeit hat man nicht nur mehr Rechte, sondern trägt auch mehr Verantwortung. Wer beispielsweise fahrlässig bei einem anderen einen Schaden verursacht, muss selbst dafür geradestehen. Die Eltern haften dann nicht mehr für einen. Doch auch für sich selbst ist man verantwortlich, zum Beispiel für eine ausreichende finanzielle Vorsorge für den Krankheitsfall und für das Alter. In bestimmten Fällen kann ein notwendiger Existenzschutz für Volljährige sogar noch über bestehende Versicherungspolicen der Eltern abgedeckt sein.

Es gibt diverse Risiken, die die finanzielle Existenz eines Erwachsenen gefährden können. Wer beispielsweise versehentlich einen anderen schädigt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe mit seinem jetzigen, aber auch künftigen Vermögen. Eine Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt derartige Schäden, die der Versicherte fahrlässig verursacht hat, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen, die an den Versicherten von Dritten gestellt werden, ab.

Wer als junger Erwachsener noch bei seinen Eltern wohnt oder sich noch in der Ausbildung befindet, kann in manchen Bereichen kostenlos in den bestehenden Versicherungsverträgen von Vater oder Mutter kostenlos mitversichert sein.

Kostenloser Schutz über die Privathaftpflicht-Police der Eltern

Haben die Eltern zum Beispiel eine Privathaftpflicht-Versicherung, sind in der Regel nicht nur ihre minderjährigen Kinder kostenlos mitversichert. Auch ihre volljährigen, unverheirateten Kinder bleiben über eine solche Police ohne Zusatzprämie abgesichert, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden ersten Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befinden.

Selbst bei einer kurzfristigen Unterbrechung der Ausbildung wegen eines Bundesfreiwilligen-Dienstes, eines freiwilligen Zusatzwehrdienstes, sozialen oder ökologischen Jahres, eines Praktikums oder einer Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz besteht der Versicherungsschutz üblicherweise weiter. Neben den genannten Kriterien ist es jedoch wichtig, dass die in der Police beziehungsweise in den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen festgesetzte Altersgrenze nicht überschritten wird.

Bei vielen Privathaftpflicht-Policen ist beispielsweise eine kostenlose Mitversicherung bis zur Vollendung des 25. oder 27. Lebensjahres des Kindes möglich. Ist der junge Erwachsene älter oder erfüllt er eine andere Voraussetzung nicht mehr, zum Beispiel, weil er eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, endet die kostenlose Mitversicherung in der elterlichen Police. Der Volljährige benötigt dann einen eigenen Privathaftpflicht-Versicherungsvertrag.

Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten ohne Aufpreis

Auch bei einer bestehenden Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern können deren volljährige Kinder mitversichert bleiben, und zwar, wenn sie unverheiratet sind und eine in der Police festgelegte Altersgrenze, oftmals das 25. Lebensjahr, noch nicht erreicht haben. Eine weitere Voraussetzung für eine kostenlose Mitversicherung ist in vielen Policen, dass der volljährige Sprössling noch keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit, für die er ein leistungsbezogenes Entgelt erhält, nachgeht.

Dabei wird ein Ausbildungslohn oder BAföG für das Studium nicht als leistungsbezogenes Entgelt gewertet. Daher sind auch volljährige Kinder während eines Studiums oder einer Ausbildung mitversichert, und zwar auch dann, wenn sie nebenher gelegentlich jobben, um sich Geld hinzuzuverdienen, maximal jedoch bis zur festgelegten Altersgrenze. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass eine bestehende Verkehrsrechtsschutz-Versicherung der Eltern sich unter anderem auf das oder die Fahrzeuge der Eltern und die berechtigten Fahrer und Insassen beziehen.

Hat das erwachsene Kind jedoch ein eigenes Auto auf sich zugelassen, das nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag genannt ist, oder fährt der Sprössling mit einem Kfz eines Freundes, für das keine Rechtsschutz-Versicherung besteht, greift die Rechtsschutzpolice der Eltern hier nicht. Wer einen Versicherungsschutz haben möchten, benötigt für diese Fälle eine separate Fahrer- oder bei Kfz-Besitz eine eigene Verkehrsrechtsschutz-Police.

Wenn das Kind flügge wird

Während es bei der Mitversicherung eines volljährigen Kindes in der Privathaftpflicht- oder Rechtsschutz-Police der Eltern in der Regel keine Rolle spielt, ob der Nachwuchs noch zu Hause wohnt oder nicht, ist das bei der Hausratversicherung nicht so.

Das Hab und Gut eines volljährigen Kindes bleibt so lange über eine bestehende Hausrat-Police der Eltern versichert, wie der junge Erwachsene zu Hause wohnt. Zieht der Nachwuchs jedoch aus beziehungsweise verlegt seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft an einen anderen Ort, benötigt er für die Absicherung des dortigen Hausrates eine eigene Hausratversicherung.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei welchen der Hausrat eines volljährigen Kindes in der Regel auch dann über die Hausrat-Police der Eltern mitversichert bleibt: Und zwar, wenn das Kind wegen einer Ausbildung oder eines Jugend- oder Bundesfreiwilligen-Dienstes vorübergehend oder aufgrund anderer Kriterien nur für einen bestimmten in der Police festgelegten Zeitraum, meist drei oder sechs Monate, woanders wohnt.

Existenzielle Absicherungslücken vermeiden

Auch für andere Versicherungsarten wie den genannten gibt es von einigen Versicherern eine kostenlose Mitversicherung von volljährigen Kindern in bestehende Policen der Eltern. Es gibt jedoch auch existenzielle Risiken, die nur die betreffende Person selbst mit einer eigenen Police absichern kann. Wer zum Beispiel so schwer erkrankt oder verunfallt, dass er dauerhaft erwerbsunfähig bleibt, kann ohne einen passenden eigenen privaten Versicherungsschutz finanzielle Probleme bekommen, da die gesetzliche Absicherung meist nicht reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Daher ist es sinnvoll, dass man sich bei Eintritt der Volljährigkeit, aber auch bei geänderten Lebenssituationen wie dem Abschluss einer Berufsausbildung von einem Versicherungsfachmann zur notwendigen Absicherung beraten lässt.

So lassen sich Absicherungslücken erkennen und mit entsprechenden Versicherungslösungen abdecken. Besonders wichtig ist zum Beispiel eine finanzielle Vorsorge für eine mögliche Erwerbs- und Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, aber auch ein privater Haftpflichtschutz. Viele Versicherer bieten für junge Leute günstige Sondertarife an.